Reaktion auf Übergriffe und Gewalt
1. Schritt Beweissicherung: Wie bei jeder Gewalttat ist es sinnvoll, sofort gerichtlich verwertbare Beweise zu sichern. Dies ist nur in bestimmten Krankenhäusern möglich. In Hannover ist beispielsweise die Medizinische Hochschule Hannover eine Anlaufstelle. Es wird geraten, sich vorher nicht zu waschen und die Kleidung aufzuheben, die man zur Tatzeit getragen hat.
2. Schritt Anzeigenerstattung: Bei einer Straftat kann man Anzeige bei der Polizei erstatten. Wichtig ist zu wissen, dass die jeweiligen Polizeibeamte*innen nicht zwingend eine Straftat erkennen, weil BDSM und der §228 keine alltäglichen Themen sind. Für viele ist es daher nicht einfach abzuschätzen…
…ob die Grenze zur Sittenwidrigkeit überschritten wurde.
…ob es sich in einem Bereich der Einvernehmlichkeit befindet.
…ob die Person fähig war, ihr Einvernehmen zu erteilen bzw. zu entziehen.
Anzeige wird abgelehnt – was tun?
Gerade, weil das Wissen über diese Rechtslage nicht weit verbreitet ist, kann es passieren, dass der Sachverhalt nicht als solcher erkannt und man weggeschickt wird. Die Polizei ist jedoch verpflichtet, eine Anzeige aufzunehmen und erst ein Gericht entscheidet über die Situation. Darum sollte man, auch wenn es Kraft kostet, auf die Anzeige bestehen. Entweder kann man nach dem Vorgesetzten verlangen oder sich an andere Polizist*innen wenden.
Psychologische Unterstützung
Neben dem rechtlichen Vorgehen kann es hilfreich sein, sich Unterstützung zur Verarbeitung des Erlebten zu holen. Informationen zu regionalen und überregionalen Angeboten befinden sich hier.