Leiden in der Beziehung

Leiden in der Beziehung

Wie in jeder anderen Beziehung können auch BDSMer*innen in Beziehungen geraten, die ihnen nicht gut tun. Ob man in einer gesunden oder möglicherweise in einer missbräuchlichen Beziehung unter dem Deckmantel von BDSM steckt, kann man nicht immer klar erkennen. Insbesondere, wenn auch im Alltag ein Machtgefälle gelebt wird, ist die Unterscheidung manchmal schwierig.

Kennzeichen einer gesunden Beziehung können sein:

  • Alle Personen leben komplett freiwillig in diesem Verhältnis.
  • Alle Personen können ausreichend über ihre jeweiligen Bedürfnisse kommunizieren.
  • Es wird auf die (sich ändernden) Bedürfnisse geachtet.
  • Allen Personen geht es mit den von ihnen gewählten Rollen und Machtverhältnissen gut.

Kennzeichen einer ungesunden Beziehung können sein:

  • Man ist nicht glücklich mit der Beziehungsform und kann dieses nicht kommunizieren.
  • Man hat das Gefühl, in der Beziehung schwerwiegend und nicht einvernehmlich manipuliert zu werden.
  • Man versucht, dem Gegenüber alles recht zu machen, aus Angst, ihn*sie zu enttäuschen.
  • Die eigenen bekannten Grenzen werden immer wieder (mutwillig) überschritten.
  • Man nimmt sein Gegenüber immer wieder für unangemessenes Verhalten in Schutz.
  • Man hat das Gefühl, durch eine komplette Verantwortungsübernahme die Entwicklungsmöglichkeiten des Gegenübers einzuschränken.
  • Man ist von der Tragweite der Verantwortung gegenüber der anderen Person überfordert.

Ist eine Trennung nicht möglich oder nicht gewollt, kann therapeutische Hilfe, Beratung oder ein Coaching unterstützen.

Leiden unter Gewalt in der Beziehung

Wie in jeder anderen Beziehung kann es auch in BDSM-Beziehungen zu nicht einvernehmlichen Gewalterfahrungen kommen. Durch den §228 StGB wird festgelegt, was strafbar ist und was nicht:

§228 Einwilligung Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt.

Demzufolge sind Handlungen strafbar, wenn sie…

…nicht einvernehmlich sind. Also Handlungen, in die nicht klar eingewilligt wurde oder für welche die Einwilligung zurückgezogen wurde.

…sittenwidrig sind. Das sind Handlungen mit schwerwiegend bleibenden Schäden oder Handlungen, die Gefahren für das Leben in Kauf nehmen.

weiter „Übergriffe und Gewalt“