Covern

Covern

Trifft man sich mit anderen Personen zum ersten Mal in einem privaten Rahmen oder zum Ausüben risikobehafteter Praktiken, gibt es die Möglichkeit des „Coverns“. Das bedeutet, dass man die Situation mithilfe einer eingeweihten Person absichert.

Dafür wird eine vertrauensvolle dritte Person gewählt, welche über Zeit und Ort des Treffens informiert wird. Der Ablauf des Coverns wird im Vorfeld abgesprochen. So kann man die covernde Person zu einem öffentlichen Treffen mitnehmen bzw. als Treffpunkt eine Veranstaltung wie einen Stammtisch wählen. Bei privaten Treffen kann mit der eingeweihten Person eine Rückmeldung vereinbart werden, um z.B. per Anruf oder SMS ein Sicherheitswort zu kommunizieren.

Erfolgt die Rückmeldung nicht, oder wird das Sicherheitswort verwendet, leitet die covernde Person die mit der gecoverten Person vorher besprochenen und notwendigen Hilfsmaßnahmen ein. Diese können unter anderem ein Anruf bei der Polizei sein.